Kurzarbeit und Qualifzierung
Das zweite Konjunkturpaket enthält wichtige Neuerungen zur Kurzarbeit und sieht in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Förderung von Qualifzierungsmaßnahmen vor.
So kann der Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeiträge befreit werden, wenn während der Kurzarbeit eine Qualifierung der Mitarbeiter stattfindet.
Zudem beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit an den Weiterbildungskosten während der Zeiten von Kurzarbeit.
Die Qualifzierungsmaßnahmen sollen dabei helfen, diese Phase optimal zu nutzen und für Beschäftigte wie Unternehmen neue Perspektiven zu entfalten- so dass beide gestärkt aus der Krise hervorgehen können.
Vorteile aus Arbeitgebersicht
- Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 100 %
- Förderung von Qualifzierungsmaßnahmen mit 25 bis 80 %
- Kündigungen vermeiden, Arbeitsplätze sichern und bewährte Arbeitskräfte erhalten
- Fachkräftemangel entgegenwirken
- Beschäftigungstauglichkeit der Mitarbeiter und damit Wettbewerbsfähigkeit wie Innovationskraft des Betriebs verbessern
Fördermöglichkeiten
Während der Kurzarbeit gibt es folgende Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit:
- Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für nicht gering qualifzierte Kurzarbeiter
- FbW-Förderung für gering qualifzierte Kurzarbeiter
alternativ dazu:
Download Flyer: Kurzarbeit und Qualifizierung
